1. Telefonsex
Wenig überraschend ist die Beurteilung von Telefonsex-Angeboten. Da nicht der Intimbereich der Anbieterin zur Ware degradiert wird, sondern diese "lediglich eine davon losgelöste stimmlich-darstellerische Leistung schuldet", sind Telefonsex-Verträge nicht generell sittenwidrig und ihre Inanspruchnahme begründet in der Regel die Verpflichtung zur Leistung des vereinbarten Entgelts.