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Keine medienrechtliche Beschlagnahme im Vorverfahren?

MedienrechtDr. Michael RamiMedien und Recht 2003, 289 Heft 5 v. 20.10.2003

Weis vertritt die Ansicht, dass die medienrechtliche Beschlagnahme gemäß § 36 MedienG1)1)In der Folge nur kurz: "Beschlagnahme". im Vorverfahren "nicht anwendbar" sei, weil die Voruntersuchung2)2)§§ 91 ff StPO. in Medienstrafsachen nicht zulässig sei und gerichtliche Vorerhebungen3)3)§ 88 StPO. kein "Prozessrechtsverhältnis" begründen würden4)4)Weis, Anträge nach §§ 36, 37 MedienG im Vorverfahren, MR 1996, 8.. Dieser Meinung hat sich Polley angeschlossen5)5)Polley in Berka/Höhne/Noll/Polley, Mediengesetz. Praxiskommentar (2002) § 36 Rz 9, § 37 Rz 8, § 41 Rz 23. 6)6)Weis und Polley vertreten aaO auch die Ansicht, dass dies auch für die Anordnung der Veröffentlichung einer Mitteilung gemäß § 37 MedienG gelte; dem ist hier nicht näher nachzugehen.. Sie ist unzutreffend:

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