Der vorliegende Aufsatz greift verschiedene Aspekte der Entgeltbemessung hinsichtlich jener Sende- bzw Weiterverbreitungstatbestände heraus, die durch den Regelungsbestand des gemeinsamen Binnenmarktes erfasst sind. Somit entfällt insbesondere eine Auseinandersetzung mit Nutzungshandlungen, die lediglich in einem Mitgliedstaat der Union gesetzt werden und nur für dessen Territorium bestimmt sind.