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Sekundäre Sendenutzungen im Urheberrecht

BeilageDr. Paul KatzenbergerMedien und Recht 2003, 1 Heft 4, Beilage v. 20.8.2003

I. Historischer Hintergrund und aktuelle Problemfelder

Der Rundfunk - vor etwa 80 Jahren als Tonrundfunk bzw. Hörfunk und knapp eineinhalb Jahrzehnte später als Fernsehrundfunk eingeführt - hat das Urheberrecht von Anfang an und später, im Laufe seiner technischen Fortentwicklung, immer wieder aufs Neue herausgefordert1)1)Siehe hierzu aus der Sicht des deutschen und internationalen Urheberrechts Bornkamm, Vom Detektorempfänger zum Satellitenrundfunk, in: Beier/Kraft/Schricker/Wadle (Hrsg.), Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht in Deutschland, Festschrift zum hundertjährigen Bestehen der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtschutz und Urheberrecht und ihrer Zeitschrift, Weinheim 1991, S. 1349-1400..

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