OLG Wien 6.6.2003, 17 Bs 267/02
(Erstinstanz: LG f Strafsachen Wien 13.10.2002, 094 Hv 68/02m)
§ 7b Abs 1 MedienG
1. Ein Entschädigungsanspruch nach § 7b MedienG setzt nicht voraus, dass der Betroffene behördlich verfolgt wird, die Anhängigkeit eines Strafverfahrens ist nicht erforderlich.