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"Paperboy": BGH zum Internet-Suchdienst für Presseartikel

UrheberrechtRechtsprechungMarkus DeisenbergerMedien und Recht 2003, 245 Heft 4 v. 20.8.2003

Der Betreiber des kostenlosen Internet-Suchdienstes "Paperboy", der eine Vielzahl von Websites auf tagesaktuelle Informationen, insbesondere Zeitungsartikel, Pressemitteilungen, Beiträge von Radiosendern und Veröffentlichungen anderer Online-Dienste auswertete, war vom Handelsblatt-Verlag, Verleger der Presseerzeugnisse "Handelsblatt" und "DM", auf Unterlassung in Anspruch genommen worden. Nach Eingabe eines oder mehrerer miteinander verknüpfter Suchworte erhielt der Internetnutzer bei "Paperboy" eine kostenlose Auflistung jener Veröffentlichungen, die seine Anfrage enthielten. Das Abfrageergebnis bestand aus einer ersten, die Quelle als Hyperlink enthaltenden Zeile, durch deren Anklicken die Veröffentlichung abgerufen werden konnte. Durch Anklicken dieses Hyperlinks gelangte der Nutzer allerdings nicht notwendigerweise zur Startseite des Informationsanbieters, sondern unmittelbar zur Information, die in der überwiegenden Anzahl der Fälle in "tiefer liegenden" Seiten enthalten war.

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