Nach einem intensiven Diskussionsprozess auf europäischer und nationaler Ebene liegt das neue Telekommunikationsgesetz (TKG 2003) nunmehr vor. Durch das TKG 2003 soll in erster Linie die Umsetzung der neuen europarechtlichen Vorgaben erfolgen. Der Gesetzgeber hat jedoch auch einige darüber hinausgehende Änderungen gegenüber der alten Rechtslage vorgenommen, die sowohl für Anbieter von elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten als auch für Nutzer dieser Technologien von Bedeutung sind. Im folgenden Beitrag werden die wesentlichen Neuerungen gegenüber der alten Rechtslage dargestellt. Damit soll dem Rechtsanwender ein Überblick über die geänderten Bestimmungen geboten werden.