OLG Wien 12.3.2003, 17 Bs 26/03
(Erstinstanz: LG f Strafsachen Wien 26.9.2002, 091 Hv 1253/01b)
§ 16 ECG; §§ 8a, 24 MedienG
1. § 16 ECG ist nicht nur als zivilrechtlicher Haftungsausschluss, sondern auch als Strafausschließungsgrund zu verstehen. Ein Strafausschließungsgrund stellt immer eine strafrechtliche Norm dar.