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Online-Forum - Impressum - Berichtigung der Parteienbezeichnung

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2003, 140 Heft 3 v. 20.6.2003

OLG Wien 12.3.2003, 17 Bs 26/03
(Erstinstanz: LG f Strafsachen Wien 26.9.2002, 091 Hv 1253/01b)

§ 16 ECG; §§ 8a, 24 MedienG

1. § 16 ECG ist nicht nur als zivilrechtlicher Haftungsausschluss, sondern auch als Strafausschließungsgrund zu verstehen. Ein Strafausschließungsgrund stellt immer eine strafrechtliche Norm dar.

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