OGH 30.4.2003, 13 Os 44, 45/03
(Vorinstanzen: OLG Wien 1.10.2002, 17 Bs 245/02; LG für Strafsachen Wien 3.9.2002, 095 Hv 67/02x-16)
§§ 13, 20 MedienG
1. Aus § 13 Abs 7 MedienG lässt sich nicht ableiten, dass in jedem Fall eine wortwörtliche Wiedergabe der Gegendarstellung geboten ist. Allerdings schränkt § 13 Abs 7 MedienG die sprachliche Gestaltung der Gegenthese ab dem Einlangen einer Aufforderung zur Gegendarstellung maßgeblich darauf ein, dass deren Textierung ohne inhaltliche Veränderungen (und solcher Art ohne Einschränkungen und Weglassungen) vorgenommen werden muss.