Mehr als 10 Jahre nach der ersten Entscheidung1) der Kommission ist die Anwendung und der Umfang der Essential Facilities-Doktrin (EFD) immer noch unklar. Eine Stellungsnahme des EuGH liegt bislang nicht vor. In jüngster Zeit haben sich sowohl die Kommission2) für das europäische Kartellrecht als auch der OGH3) bezüglich des österreichischen Rechts erneut auf die EFD berufen. Fraglich ist aber, ob die Zusammenfassung von Fallgruppen des Marktmachtmissbrauchs zur EFD zweckmäßig ist.4)