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Ist die Übernahme der Essential Facilities-Doktrin überflüssig?

WettbewerbsrechtDr. Johannes AbermannMedien und Recht 2003, 169 Heft 3 v. 20.6.2003

Mehr als 10 Jahre nach der ersten Entscheidung1)1)Kom 11.6.1992 - B&I - CMLR 1992 (5), 255. der Kommission ist die Anwendung und der Umfang der Essential Facilities-Doktrin (EFD) immer noch unklar. Eine Stellungsnahme des EuGH liegt bislang nicht vor. In jüngster Zeit haben sich sowohl die Kommission2)2)Kom 3.7.2001 - NDC/IMS - ABl 2002 L 59/18. für das europäische Kartellrecht als auch der OGH3)3)OGH 4 Ob 17/02g - EDV-Firmenbuch I - MR 2002, 298 = ÖBl 2003/14. bezüglich des österreichischen Rechts erneut auf die EFD berufen. Fraglich ist aber, ob die Zusammenfassung von Fallgruppen des Marktmachtmissbrauchs zur EFD zweckmäßig ist.4)4)Vgl Doherty, CMLRev 2001, 404 ff & 435 f; in diesem Sinne auch Jung in Grabitz/Hilf, EU-Recht (20. Lfg 2002), Art 82 EG Rz 225.

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