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Urheberrechtliche Rahmenbedingungen für elektronische Pressespiegel

UrheberrechtDr. Markus Fallenböck, LL.M., Stephan NitzlMedien und Recht 2003, 102 Heft 2 v. 20.4.2003

Elektronische Pressespiegel haben durch das Internet einen enormen Aufschwung erfahren. Durch das Online-Angebot von vielen Zeitungen und Magazinen hat sich die Erstellung um ein Vielfaches vereinfacht. Auch die Verbreitung über E-Mail oder eine Website ist deutlich unkomplizierter und mit weniger Aufwand verbunden, als es bisher bei herkömmlichen1)1)Damit ist hier ein Pressespiegel gemeint, der reprografisch vervielfältigt wird. Pressespiegeln der Fall war. Vielen Nutzern sind dabei jedoch die urheberrechtlichen Implikationen nicht bewusst. Der folgende Beitrag will die rechtlichen Rahmenbedingungen unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen - insbesondere der anstehenden UrhG-Novelle 20032)2)Soweit nicht anders bezeichnet, beziehen sich die Ausführungen zur UrhG-Novelle 2003 auf den Stand der RV 40 BlgNR 22. GP. Die in den Fußnoten zitierten Seitenzahlen entsprechen der im Internet veröffentlichten Fassung; siehe unter www.parlinkom.gv.at (besucht am 1.5.2003). Am 29.4.2003 wurde der Gesetzesentwurf idF eines FPÖ-ÖVP-Abänderungsantrages vom Nationalrat mehrheitlich angenommen. Die Änderungen zur RV finden sich im AB 51 BlgNR 22. GP bzw in 6777 BlgBR. Soweit es für das Thema dieses Aufsatzes erforderlich ist, wird auf die entsprechenden Änderungen eingegangen. - aufzeigen.

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