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Antragsfrist bei Veröffentlichungen im Internet

MedienrechtRechtsprechungDr. Werner Röggla, Dr. Peter ZöchbauerMedien und Recht 2003, 78 Heft 2 v. 20.4.2003

OLG Wien 9.12.2002, 18 Bs 183/02
(Erstinstanz: LG für Strafsachen Wien 1.2.2002, 09 Hv 20006/01a)

§ 8a Abs 2, § 1 Abs 1 Z 10 1. Satz, § 2 MedienG

Bei Internetpublikationen beginnt der Fristlauf der Strafbarkeitsverjährung (§ 32 MedienG), für die Antragstellung im selbständigen Verfahren (§ 8a Abs 2 MedienG) aber auch um den Medieninhaber zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung aufzufordern (§ 11 Abs 1 Z 10 1. Satz MedienG) mit der erstmaligen Veröffentlichung (Abrufbarkeit) im Internet und verlängert sich nicht dadurch, dass die inkriminierte Veröffentlichung auch zu späteren Zeitpunkten abrufbar ist.

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