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"MA 2412" und der Schutz von characters

PersönlichkeitsschutzRechtsprechungRA Dr. Thomas HöhneMedien und Recht 2003, 96 Heft 2 v. 20.4.2003

Die präzise formulierten Leitsätze sowie die Glosse Gottfried Korns zur E 6 Ob 287/02b - MA 2412 II (abgedruckt auf S. 92 ff in diesem Heft) bedürfen keiner Ergänzung. Nur so viel: Die Kläger hatten als Verwendungsanspruch (nach alter Währung) je ATS 80.000,00 eingeklagt - nach ihrer eigenen Ansicht bewusst vorsichtig, waren die inkriminierten Werbespots doch weit über 100-mal zu hören gewesen. Das Wiener Integrationshaus, dem die Kläger diese Beträge schon bei Klagserhebung zudachten, wird sich in jedem Fall über den Geldfluss aus dieser unerwarteten Quelle freuen. So inhaltsreich die MA 2412-Entscheidung auch ist, "Stoff" hätte der Sachverhalt noch mehr hergegeben. So wäre es schon interessant gewesen, den ORF (der sich offenbar in vornehmer Zurückhaltung nicht mit einer politischen Partei anlegen wollte) als Verteidiger seiner Rechte an der Serie "MA 2412" in die Arena steigen zu sehen.

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