Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte - 2. Sektion als Kammer, Urteil vom 5.11.2002, Demuth gegen die Schweiz (Beschwerde Nr. 38743/97) - CarTv Ag
Art 10 EMRK; § 3 Abs 1, § 11 Abs 1 lit a schwRTVG
1. Art 10 Abs 1 Satz 3 EMRK gestattet die Verweigerung einer Kabelfernseh-Rundfunkkonzession aus Gründen wie der Natur und den Zielen des beabsichtigten Programms, seiner potenziellen Seher auf nationalem, regionalem oder lokalem Niveau, den Rechten und Bedürfnissen einer bestimmten Seherschaft sowie völkerrechtlichen Pflichten. Diese Gründe müssen nicht den in Abs 2 enthaltenen Eingriffstatbeständen entsprechen, aber in ihrem Licht beurteilt werden.