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Zum Rechtsschutz bei Änderungen des Sinngehaltes der Gegendarstellung - eine Replik

MedienrechtDr. Eckart RatzMedien und Recht 2003, 9 Heft 1 v. 20.2.2003

1. Ausgangsthese und Übereinstimmung

In MR 2002, 279 ff1)1)Unter dem Titel "Zum Rechtsschutz bei Änderungen des Sinngehaltes der Gegendarstellung". hat sich Michael Rami zur Frage geäußert, welcher Nichtigkeitsgrund dem Medieninhaber gegen eine Änderung (auch) des Sinngehaltes der Gegendarstellung aufgrund eines - solcherart misslungenen - Verbesserungsversuchs nach § 17 Abs 1 dritter Satz MedienG offen stehe. Statt "Anklageüberschreitung" (§ 281 Abs 1 Z 8 [§ 489 Abs 1, § 468 Abs 1 Z 4] StPO iVm § 14 Abs 3 MedienG), wie ich in WK-StPO § 281 Rz 5492)2)Jene Teile des Wiener Kommentars zur Strafprozessordnung (WK-StPO), bei denen der Bearbeiter nicht angeführt wird, habe ich selbst verfasst. gemeint hatte, liege vielmehr ein Rechtsfehler vor, welcher aus Z 9 lit b des § 281 Abs 1 StPO geltend zu machen und demnach zugunsten des Medieninhabers aus Anlass einer von wem immer ergriffenen Berufung auch von Amts wegen nach § 477 Abs 1 zweiter Satz StPO wahrzunehmen sei.

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