Aus gegebenem Anlasse - die in der deutschen Fassung sprachlich völlig missglückte Übersetzung von Art 30 Abs 5 DS-GVO1 machte eine Berichtigung erforderlich - soll an die Möglichkeit erinnert werden, in EUR-Lex konsolidierte Texte abzurufen. Wie das BKA für das RIS2 fertigt das Amt für Veröffentlichungen für EUR-Lex konsolidierte Fassungen von Rechtsnomen an, dh, Änderungen werden in die Bestimmungen eingearbeitet und damit eine aktuelle Fassung der Norm als "konsolidierte Familie" zusammengestellt.3 Die Texte sind nicht rechtlich verbindlich, das Service wird unter Haftungsausschluss zur Verfügung gestellt.