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Kommunikationsüberwachung durch den Arbeitsgeber bei Diensthandys unzulässig

Datenschutzrecht Judikaturkurz & bündigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/274jusIT 2025, 252 Heft 6 v. 15.12.2025

EMRK: Art 8

Der Schutzbereich von Art 8 EMRK erstreckt sich auf berufliche Kommunikationsvorgänge und umfasst insb Informationen über Standort, Roamingnutzung und Kommunikationspartner eines Arbeitnehmers. Auch im Arbeitsverhältnis bilden solche Daten, die sich aus Rechnungen des Arbeitgebers für das Diensthandy ergeben, personenbezogene Informationen des Beschäftigten.

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