EMRK: Art 8
Der Schutzbereich von Art 8 EMRK erstreckt sich auf berufliche Kommunikationsvorgänge und umfasst insb Informationen über Standort, Roamingnutzung und Kommunikationspartner eines Arbeitnehmers. Auch im Arbeitsverhältnis bilden solche Daten, die sich aus Rechnungen des Arbeitgebers für das Diensthandy ergeben, personenbezogene Informationen des Beschäftigten.
