VO (EU) 679/2016 : Art 15 Abs 3
ZPO: § 227
Das Recht auf Datenkopie nach Art 15 Abs 3 DSGVO besteht auch dann, wenn der Betroffene früher über seinen Account (hier: Online-Wettspielkonto) Zugriff auf die Daten hatte; ein einmaliges Auskunftsbegehren ist nicht exzessiv.
