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Nationale Beschränkungen des Schutzes von Handelsnamen sind zur Vermeidung von Verwechslungsgefahr zulässig

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/209jusIT 2025, 186 Heft 5 v. 5.11.2025

AEUV: Art 34, 36

RL (EU) 2015/2436 : Art 1, 5, 10, 16

Es existiert keine Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Handelsnamen. Daher unterliegt der Schutz von Handelsnamen auch nicht denselben Anforderungen, wie sie für Marken gelten.

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