RL (EU) 2015/2436 : Art 10 Abs 3
Der Inhaber einer in einem Mitgliedstaat geschützten Marke kann es einem Dritten verbieten, unter diesem Zeichen Waren (etwa via Onlinewerbung) anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Dritte, der genutzte Server oder die Waren außerhalb des Eintragungsmitgliedstaats befinden, solange sich das Angebot an Verbraucher in diesem Staat richtet.
