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Besitz im Markenrecht auch mittelbar möglich

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Thomas Rainer Schmitt/Clemens ThielejusIT 2025/207jusIT 2025, 186 Heft 5 v. 5.11.2025

RL (EU) 2015/2436 : Art 10 Abs 3

Der Inhaber einer in einem Mitgliedstaat geschützten Marke kann es einem Dritten verbieten, unter diesem Zeichen Waren (etwa via Onlinewerbung) anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn sich der Dritte, der genutzte Server oder die Waren außerhalb des Eintragungsmitgliedstaats befinden, solange sich das Angebot an Verbraucher in diesem Staat richtet.

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