RL 2007/64/EG : Art 56 Abs 1 lit b, Art 58, Art 60 Abs 1, Art 61 Abs 2
Der Zahlungsdienstenutzer verliert den Anspruch auf Korrektur eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs iSv Art 58 RL 2007/64/EG , wenn er seinen Zahlungsdienstleister nicht unverzüglich über den Vorgang informiert, auch wenn dies innerhalb von 13 Monaten nach der Belastung geschieht.
