RL 93/13/EWG : Art 3 Abs 1, Art 5, 7, Anhang Nr 1 lit e
Eine Klausel in einem befristeten Stromlieferungsvertrag, die es dem Versorger erlaubt, bei Zahlungsverzug des Verbrauchers eine pauschale Strafe zu verlangen, kann missbräuchlich iSv Art 3 Abs 3 Klausel-RL sein, wenn sie unabhängig von einem tatsächlich entstandenen, unmittelbaren wirtschaftlichen Verlust des Versorgers gilt.
