VO (EU) 2015/2120 : Art 3 Abs 3
TKG 2021: § 5
Art 3 VO (EU) 2015/2120 verbietet Zero-Rating-Optionen, bei denen bestimmte Videostreamingdienste vom Datenvolumen ausgenommen sind, wenn gleichzeitig für diese Inhalte - unabhängig vom Anbieter - eine Bandbreitenbeschränkung gegenüber sonstigem Datenverkehr erfolgt; dies gilt auch dann, wenn Kunden ohne Aktivierung der Option gleichbehandelt werden, aber ihr gesamter Datenverbrauch angerechnet wird.

