EMRK: Art 6 Abs 1, Art 8
Art 8 EMRK schützt uneingeschränkt auch dienstliche E-Mail-Kommunikation; der Staat muss für Eingriffe eine zum Zeitpunkt des Zugriffs gültige, klare und vorhersehbare Rechtsgrundlage vorweisen.Die Verwertung rechtswidrig erlangter Kommunikationsdaten begründet allein keinen Verstoß gegen Art 6 EMRK, sofern der Eingriff in Art 8 EMRK geringfügig bleibt und die Verteidigungsrechte vollständig gewahrt sind.
