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Schutz der Kommunikation, faires Verfahren

Datenschutzrecht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Dietmar Jahnel/Clemens ThielejusIT 2025/122jusIT 2025, 118 Heft 3 v. 4.7.2025

EMRK: Art 6 Abs 1, Art 8

Art 8 EMRK schützt uneingeschränkt auch dienstliche E-Mail-Kommunikation; der Staat muss für Eingriffe eine zum Zeitpunkt des Zugriffs gültige, klare und vorhersehbare Rechtsgrundlage vorweisen.Die Verwertung rechtswidrig erlangter Kommunikationsdaten begründet allein keinen Verstoß gegen Art 6 EMRK, sofern der Eingriff in Art 8 EMRK geringfügig bleibt und die Verteidigungsrechte vollständig gewahrt sind.

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