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EuGH: Fahrzeug-Identifizierungsnummer als personenbezogenes Datum

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2024/19jusIT 2024, 32 Heft 1 v. 29.2.2024

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7, Art 6 Abs 1 lit c, Abs 3

VO (EU) 2018/858 : Art 61 Abs 1 und Abs 4, Anhang X Nr 6.1.

Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) ist der alphanumerische Code, den der Hersteller einem Fahrzeug zu dem Zweck zuweist, dass jedes Fahrzeug einwandfrei identifiziert werden kann. Es kann sich auch bei diesem sachbezogenen Datum um ein personenbezogenes Datum iSv Art 4 Z 1 DSGVO handeln, wenn die vorhersehbare Möglichkeit besteht, dieses Sachdatum einer Person (hier: dem Fahrzeughalter) zuzuordnen.

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