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EGMR: Anlasslose Massenüberwachung der Internetkommunikation ist dem überwachenden Staat zuzurechnen, auch wenn sich die Grundrechtsträger im Ausland aufhalten

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Roland WinklerjusIT 2023/120jusIT 2023, 247 Heft 6 v. 19.12.2023

EMRK: Art 8

Ein innerstaatliches Rechtsmittel muss vor der Beschwerde an den EGMR nur ergriffen werden, wenn sein Bestehen hinreichend klar ist. Eine erst später erfolgte positive Klärung durch ein innerstaatliches Höchstgericht führt nicht zur Unzulässigkeit der bereits anhängigen Beschwerde.

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