In der zu besprechenden Entscheidung äußerte sich der EuGH erstmalig zur zentralen Bestimmung des Beschäftigtendatenschutzes (Art 88 DSGVO). Der Beitrag versucht die Entscheidungskriterien des EuGH aufzuarbeiten sowie die Auswirkungen auf die österreichische Rechtsordnung zu thematisieren.