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Zur Auslegung einer Zufriedenheitsgarantie im Fernabsatz

IT-Recht Judikaturkurz & buendigBearbeiter: Clemens ThielejusIT 2023/108jusIT 2023, 232 Heft 6 v. 19.12.2023

RL 2011/83/EU : Art 2 Z 14

RL 2019/771/EU : Art 2 Z 12

Die Erklärung eines Herstellers, die Ware zurückzunehmen, wenn der Verbraucher damit "nicht voll und ganz zufrieden" ist, stellt eine Garantie iSv Art 2 Z 14 Verbraucherrechte-RL und Art 2 Z 12 Warenkauf-RL dar. Eine Garantieerklärung kann sich auch auf einen subjektiven Umstand wie die Zufriedenheit beziehen. Da diesfalls eine objektive Prüfung ausscheidet, genügt die Behauptung des Verbrauchers, nicht zufrieden zu sein, um den Garantieanspruch auszulösen.

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