Mathias Görg, Alleinautor und Herausgeber des 2020 erschienenen, 1852 Seiten starken Kommentars zum UWG, hat nunmehr - verstärkt um seinen Mitautor und Kanzleipartner Christan Feltl - einen verhältnismäßig schmalen Praxiskommentar zum österreichischen Urheberrechtsgesetz vorgelegt. Vergleicht man die beiden Gesetztestexte des UWG und des UrhG, hätte man sich eher ein umgekehrtes Verhältnis der Kommentierungen erwartet. Allein für Praktiker gilt: In der Kürze liegt die Würze. Das Vorwort des UrhG-Kommentars spricht den "gestandenen" Praktiker des Immaterialgüterrechts an, der eine Kommentierung von "überschaubarem Umfang" und dabei "Informationsdichte" erhalten soll, denn dafür, so verorten die Autoren, bestehe "echter Bedarf".