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OGH: Auskunftserteilung über die konkreten Empfänger

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2023/52jusIT 2023, 124 Heft 3 v. 21.6.2023

VO (EU) 2016/679 : Art 15 Abs 1 lit c

Das Auskunftsrecht nach Art 15 DSGVO kann gerichtlich durchgesetzt werden.Das Begehren des Klägers auf Bekanntgabe der Empfänger seiner personenbezogenen Daten (und nicht bloß der Kategorien von Empfängern) ist grds berechtigt.

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