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EuGH: Keine Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung bei Verstoß gegen Art 26 und Art 30 DSGVO

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2023/46jusIT 2023, 116 Heft 3 v. 21.6.2023

VO (EU) 2016/679 : Art 5, 6 Abs 1, Art 17 Abs 1, Art 18 Abs 1,

Art 26, 30

Der Verstoß eines Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Art 26 und 30 DSGVO über den Abschluss einer Vereinbarung zur Festlegung der gemeinsamen Verantwortung für die Verarbeitung bzw das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten führt nicht zur Unrechtmäßigkeit der Verarbeitung.

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