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BGH: Negative Bewertung bei eBay

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2023/31jusIT 2023, 64 Heft 2 v. 4.5.2023

BGB: § 241 Abs 2, § 280 Abs 1

§ 8 Nr 2 Satz 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürfen, enthält keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von Nutzern, die über die deliktsrechtlichen Grenzen wertender Äußerungen hinausgehen.

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