Im Oktober 2022 hat der Europäische Gerichtshof1 wesentliche Fragen des Kommunikationsdatenschutzes nach der ePrivacy-RL2 geklärt und erweiterte Informationspflichten festgehalten. Das Urteil manifestiert für den Online-Datenschutz erhöhte Compliance-Verpflichtungen, die mehr bedeuten, als nur Cookie-Banner rechtsrichtig zu regeln. Die Geltung des Kommunikationsgeheimnisses wurde von klassischen Kommunikationsdiensten wie Telefonie oder SMS durch die Neufassung des Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation (EECC-Richtlinie)3 auf Over-The-Top-Kommunikationsdienste (OTT) wie E-Mail, Messenger, Voice-over-IP-Telefonie oder Videokonferenzsysteme erstreckt. Der folgende Beitrag soll das in der Praxis oftmals vernachlässigte Regime des elektronischen Kommunikationsdatenschutzes in den Fokus rücken, die Grundsatzentscheidung analysieren und ihre Auswirkungen in einer Checkliste mit einem praktischen Prüfungsschema zusammenfassen.