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Erweiterte Informationspflichten im elektronischen Kommunikationsdatenschutz

Datenschutz & E-GovernmentRA Hon.-Prof. Dr. Clemens Thiele, LL.M. Tax (GGU)jusIT 2023/9jusIT 2023, 21 Heft 1 v. 17.2.2023

Im Oktober 2022 hat der Europäische Gerichtshof11EuGH 27. 10. 2022, C-129/21 (Proximus - Öffentliche elektronische Verzeichnisse), ECLI:EU:C:2022:833, jusIT 2022/95, 236 (Thiele). wesentliche Fragen des Kommunikationsdatenschutzes nach der ePrivacy-RL22Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation), ABl L 2002/201, 37. geklärt und erweiterte Informationspflichten festgehalten. Das Urteil manifestiert für den Online-Datenschutz erhöhte Compliance-Verpflichtungen, die mehr bedeuten, als nur Cookie-Banner rechtsrichtig zu regeln. Die Geltung des Kommunikationsgeheimnisses wurde von klassischen Kommunikationsdiensten wie Telefonie oder SMS durch die Neufassung des Europäischen Kodex für die Elektronische Kommunikation (EECC-Richtlinie)33Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, ABl L 2018/321, 36 in der konsolidierten Fassung ABl L 2019/334, 164. auf Over-The-Top-Kommunikationsdienste (OTT) wie E-Mail, Messenger, Voice-over-IP-Telefonie oder Videokonferenzsysteme erstreckt. Der folgende Beitrag soll das in der Praxis oftmals vernachlässigte Regime des elektronischen Kommunikationsdatenschutzes in den Fokus rücken, die Grundsatzentscheidung analysieren und ihre Auswirkungen in einer Checkliste mit einem praktischen Prüfungsschema zusammenfassen.

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