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BVwG: DSB darf in amtswegig eingeleiteten Verfahren keine Rechtsverletzungen feststellen

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: David BierbauerjusIT 2022/81jusIT 2022, 199 Heft 5 v. 24.10.2022

VO (EU) 2016/679 : Art 6 Abs 1 lit a und lit f, Art 58, 83

DSG: § 1 Abs 1 und Abs 2, §§ 22, 24, 62, 63

Die Datenschutzbehörde darf über die Rechtmäßigkeit von amtswegig eingeleiteten Prüfverfahren nach Art 58 Abs 2 DS-GVO nicht selbstständig absprechen.

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