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Zur Unzweckmäßigkeit der Eigenzuständigkeit der Landesgerichte in Datenschutzsachen

Datenschutz & E-GovernmentMag. Dominik PrankljusIT 2022/61jusIT 2022, 152 Heft 4 v. 1.9.2022

Der Beitrag legt die Probleme der Eigenzuständigkeit der Landesgerichte in Datenschutzangelegenheiten (§ 29 Abs 2 DSG) dar und plädiert auf dieser Basis für deren Abschaffung. Die gerichtliche Zuständigkeit sollte auch in Datenschutz-Causen - allgemeinen Prinzipien der Zuständigkeitsordnung folgend - nach dem Wert des Streitgegenstandes abgegrenzt werden.

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