Die digitalisierte Medienwelt mit all ihren Ausprägungen, wie Bürger:innenjournalismus, Bewertungsplattformen oder Influencern, lebt vom Recht auf freie Meinungsäußerung. Bei der Wahrnehmung dieses Rechts ergeben sich aber immer wieder Spannungen mit anderen fundamentalen Rechtspositionen, wie etwa dem Grundrecht auf Datenschutz. Diese Schnittstelle zwischen Meinungsäußerungsfreiheit und Datenschutz war diesmal Thema der Grazer Datenschutz-Gespräche.1