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BVwG: Mitarbeiter:innen sind für im eigenen Interesse durchgeführte Datenverarbeitungen selbst verantwortlich

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiterin: Nicole GoschjusIT 2022/50jusIT 2022, 111 Heft 3 v. 24.6.2022

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 7

DSG: § 1 Abs 1, § 69 Abs 5

Mitarbeiter:innen, die sich unberechtigterweise Zugriff auf personenbezogene Daten verschaffen bzw diese für in ihrem Eigeninteresse liegende Zwecke verarbeiten, sind selbst für eine solche Verarbeitung verantwortlich.

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