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DSB: Prüfung der Verarbeitung von sensiblen Daten

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2022/33jusIT 2022, 79 Heft 2 v. 28.4.2022

VO (EU) 2016/679 : Art 9 Abs 1 und Abs 2 lit f, Art 83 Abs 1 und Abs 5 lit a

Bei Vorliegen des Ausnahmetatbestands nach Art 9 Abs 2 lit f DS-GVO (Erforderlichkeit zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) ist das Interesse des Beschuldigten gegen die Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen iSd Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO abzuwägen.

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