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BVwG: Unzulässigkeit der Veröffentlichung einer Amtshandlung auf Social Media

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2022/31jusIT 2022, 77 Heft 2 v. 28.4.2022

VO (EU) 2016/679 : Art 4 Z 1, Z 2 und Z 7, Art 5 Abs 1 lit a und lit c, Art 6 Abs 1 lit f

DSG: § 1 Abs 1 und Abs 2, § 9 Abs 1

Verletzung im Recht auf Geheimhaltung durch die Veröffentlichung einer Amtshandlung auf einem Instagram-Profil und einem Facebook-Profil, wobei die Polizist:innen in den Bild- und Videodateien identifizierbar abgebildet waren. Die Veröffentlichung ohne Unkenntlichmachung der Gesichter der Beschwerdeführer war gem Art 5 Abs 1 lit a und lit c und Art 6 Abs 1 lit f DS-GVO unzulässig.

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