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OGH: Vorliegen der Haushaltsausnahme und Zuspruch von immateriellem Schadenersatz

Datenschutz & E-Government JudikaturDatenschutzrechtBearbeiter: Dietmar JahneljusIT 2022/27jusIT 2022, 72 Heft 2 v. 28.4.2022

VO (EU) 2016/679 : Art 2 Abs 2 lit c, Art 4 Z 7, Art 15 Abs 1, Art 82 Abs 1

Die Haushaltsausnahme ist erfüllt, weil das Facebook-Profil des Klägers "privat" war, sodass nur dessen Freunde seine Beiträge sehen können, und er seinen Facebook-Account auch nicht für berufliche Zwecke verwendet.

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