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Der DS-GVO-konforme Einsatz einer "Videofalle" und einer Wildkamera durch Private an öffentlich zugänglichen sowie privaten Orten

Datenschutz & E-GovernmentAssoz. Prof. Dr. Christian BergauerjusIT 2022/25jusIT 2022, 63 Heft 2 v. 28.4.2022

Nachdem sich auf Spazierwegen einer steirischen Gemeinde Giftköder-Vorfälle häuften, schlossen sich mehrere Privatpersonen zusammen, um den Täter auf eigene Faust zu überführen. Dies sollte durch Installation von sog "Wildkameras" auf den betroffenen öffentlichen Spazierwegen ermöglicht werden.11 Illek, Giftköder: Mit Kameras gegen Tierquälerei, Kleine Zeitung vom 8. 2. 2022, 20, sowie Illek/Burgsteiner, Mit neuer App gegen die Giftköder, Kleine Zeitung (Ennstal) vom 23. 2. 2022, 24 f. Anhand dieses Beispiels soll in weiterer Folge die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer durch Private installierten "Foto- bzw Videofalle" an öffentlich zugänglichen wie privaten Orten ebenso wie der (bestimmungsgemäße) Einsatz von Wildkameras im Wald thematisiert werden.

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