Der vierte und letzte Teil des Beitrags gilt den Fristen, die nach dem GRUG in Sachen Gewährleistung zu berücksichtigen sind - sowohl im Hinblick auf die Verjährung als auch die Beweislastverteilung. Ergänzend werden die wesentlichsten Änderungen in ABGB und KSchG betreffend Händlerregress, Verzug und vertragliche Garantien besprochen.