Die durch den Erreger SARS-CoV-2 verursachte Corona-Pandemie und die damit verbundenen Auswirkungen haben den österreichischen Gesetzgeber im März 2020 dazu veranlasst, ein eigenes Gesellschaftsrechtliches COVID-19-Gesetz (COVID-19-GesG) zu beschließen. Dieses lässt bei österreichischen Aktiengesellschaften zeitlich befristet sogar rein virtuelle Hauptversammlungen zu. Mit BGBl I 246/2021 wurde diese Möglichkeit bis inkl 30. 6. 2022 verlängert.