Die Auseinandersetzung zwischen Max Schrems und Facebook hat neuerlich zu einer Vorlage des OGH an den EuGH geführt. Das österreichische Höchstgericht ersucht mit dem im Folgenden erläuterten Beschluss1 um unionsrechtliche Klärung, ob eine Einwilligung iSv Art 6 Abs 1 Satz 1 lit a DS-GVO durch die Vertragserfüllung nach Art 6 Abs 1 Satz 1 lit b DS-GVO ausgetauscht werden kann. MaW: Der OGH will vom EuGH wissen, wie weit die Vertragserfüllung nach Art 6 Abs 1 Satz 1 lit a DS-GVO die Verarbeitung der in einem Facebook Account vom User preisgegebenen personenbezogenen Daten zu Zwecken der personalisierten Werbung durch das Social Network trägt. Der folgende Beitrag ordnet die Fragestellung in den bisherigen datenschutzrechtlichen Zusammenhang ein und versucht einen weitergehenden Ausblick auf mögliche Online-Werbeformen zu geben.