Die Datenschutzbehörde veröffentlichte am 17. 2. 2021 die Verordnung über die Anforderungen an die Akkreditierung einer Zertifizierungsstelle (ZeStAkk-V)1 und ebnete damit den Weg zur Akkreditierung von DS-GVO-Zertifizierungsstellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die neuen Regeln.
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