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BGH: Für elektronisches Anwaltspostfach keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich

IT-Recht JudikaturBGH-ReportBearbeiter: Sebastian MeyerjusIT 2021/73jusIT 2021, 195 Heft 5 v. 21.10.2021

BRAO: § 31a

RAVPV: §§ 19, 20

Der Bundesrechtsanwaltskammer steht ein Spielraum bei der technischen Ausgestaltung der Nachrichtenübermittlung mittels des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu, sofern das gewählte System eine im Rechtssinne sichere Kommunikation gewährleistet.

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